Verkehr und Mobilität

Im Verkehrssektor eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten in Bezug auf Information, Zugang, Buchung und Bezahlung von Mobilitätsangeboten und kann damit nachhaltige Mobilitätskonzepte wie öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Sharing-Konzepte unterstützen und eine größere Zielgruppe ansprechen. Die Digitalisierung ist insgesamt eine Schlüsseltechnologie, um den Transport von Personen sowie von Waren und Gütern effizienter, komfortabler und v.a. umwelt- und klimafreundlicher abzuwickeln.

Neben dem vereinfachten Zugang zu Mobilität durch digitale Anwendungen gibt es auch eine Vielzahl neuer Produkte und Services, die ohne Digitalisierung gar nicht entstanden wären, wie z.B. Roller-Sharing (E-Scooter) mit digitalen Buchungsmöglichkeiten. Den Nutzerinnen und Nutzern steht ein vielfältiges neues Angebotsportfolio zur Verfügung, das ihren jeweiligen (zeitweisen) Bedarfen entspricht. Hierbei müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer nicht auf einen Verkehrsträger festlegen, sondern nutzen Angebote, die ihrem jeweiligen Bedarf entsprechen. Sie besitzen kein Fahrzeug, sondern nehmen einen Service in Anspruch (Mobility-as-a-Service).

Doch das ganze Spektrum der digitalen Anwendungsfelder geht noch weit über digitalgetriebene Mobilitätsangebote sowie die Nutzerinnen- und Nutzerperspektive hinaus. Digital vernetzte, miteinander kommunizierende Infrastrukturen (z.B. Lichtsignalanlagen, Stadtmöbel, Sensoren/Detektoren und kamerabasierte Systeme) ermöglichen es, den Verkehr intelligenter (und idealerweise in Echtzeit) zu steuern und den Parkraum besser zu bewirtschaften. Auch das automatisierte und vernetzte, später autonome Fahren braucht eine moderne digitale Infrastruktur. Mit dem höheren Grad an Vernetzung ergeben sich hierzu neue Fragestellungen und Komplexitäten („Open Data“, „Cybersecurity“).

Die Digitalisierung birgt erhebliche Potenziale für die Verkehrsvermeidung. Durch die Mobilisierung der Arbeit und erweiterte Möglichkeiten für Homeoffice können berufsbedingte Alltagsverkehre und dienstliche Verkehre vermieden werden. Dies wirkt sich positiv auf eine Verringerung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen des Verkehrs aus und kann einen Beitrag zur Brechung der Spitzen in den Hauptverkehrszeiten leisten.

Im Bereich Logistik ermöglicht die Digitalisierung neue Ansätze in der Bündelung von Lieferfahrten und in der Feinverteilung („letzte Meile“). Die Digitalisierung ermöglicht Virtual Reality (im Sinne von „Predictive Maintenance“) und künstliche Intelligenz (Nutzung maschinellen Lernens von/in Fahrzeugen), die ebenfalls den Mobilitäts- und Verkehrssektor verändern.

Die Digitalisierung bietet Potenziale für die Vernetzung von Verkehrsangeboten und die Entwicklung neuer Verkehrsangebote. In der Folge kann der Transport von Waren und Personen effizienter und komfortabler abgewickelt werden. Damit dies nicht zu einem zusätzlichen Anstieg der Verkehrsnachfrage (Rebound-Effekt) und unerwünschten Verkehrsverlagerungen – bspw. weg vom Umweltverbund – führt, muss diese Entwicklung mit einer verkehrspolitisch motivierten Regulierung begleitet werden.

All dies erhöht aber in der Verkehrsplanung die Komplexität und gleichzeitig den Bedarf, unterschiedliche Produkte aufeinander abzustimmen und im Sinne einer nachhaltigen Strategie und eines integrierten Umsetzungskonzeptes einzuflechten. Hierbei gilt es, auch peripher gelegene Stadtteile anzubinden, in denen es derzeit noch kein breites Angebotsportfolio gibt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Debatte über Mobilitätsangebote als Teil der Daseinsvorsorge bzw. als öffentlicher Zweck wichtig.

Berlin hat einen großen Erfahrungsschatz als Experimentierfeld für Multi- und Intermodalität und digitale Mobilitätsdienstleistungen. Das Land hat sich deshalb bereits auf den Weg gemacht, die Chancen der Digitalisierung für das Handlungsfeld Verkehr und Mobilität zu nutzen:

Mit dem „Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr 2025“ wurde in einem Beteiligungsprozess mit allen Interessengruppen der Stadt ein „Kursbuch“ der Verkehrspolitik entwickelt, das die Rahmenbedingungen für Verkehr und Mobilität in Berlin berücksichtigt und daraus den verkehrsplanerischen und -politischen Gestaltungsbedarf ableitet.

Das Berliner Mobilitätsgesetz (2018) setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährleistung einer in allen Teilen Berlins gleichwertigen Mobilität. Hierbei werden die Anforderungen aller Mobilitätsgruppen erfasst und der Vorrang des Umweltverbundes in der Verkehrsplanung Berlins gesichert. Ein zusätzlicher Baustein „Neue Mobilität“ (Carsharing, Digitalisierung und andere Zukunftsthemen) soll Rechtssicherheit schaffen bei wesentlichen Fragen, die das Thema Digitalisierung an der Schnittstelle von Mobilität/Verkehr betreffen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsmodernisierung bereits Einzelstrategien für gesamtstädtische Lösungen in den Bereichen der digitalen Antragstellung und -bearbeitung der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden auf den Weg gebracht. Mittlerweile ist das seit 2004 gewachsene Verkehrsinformationssystem Straße (VISS) ein modular aufgebautes IT-System, das neben einer digitalen Bearbeitung von verschiedenen Anträgen auch ein digitales Abbild des öffentlichen Straßenlandes widerspiegelt.

Die 2015 in der Senatsverwaltung gegründete Geschäftsstelle hat ein Projekt zur Schaffung der nächsten Generation des VISS gestartet, um neben den organisatorischen Voraussetzungen für die beteiligten Behörden auch die fachliche und technische Konzeption der Gesamtprozesse für die im Land Berlin tätigen Unternehmen zu stärken.

Weitere Initiativen sind u.a. der Masterplan Mobilität 4.0, die Entwicklung einer Luftgüte-App sowie die Regulierung und Steuerung von Mobilitätsdienstleistenden (z.B. verpflichtende Datenbereitstellung).

Stärken

  • Berlin hat einen großen Erfahrungsschatz als Experimentierfeld für Multi- und Intermodalität und digitale Mobilitätsdienstleistungen
  • Hoher ÖV-Anteil
  • Entwicklung des „Stadtentwicklungsplans (StEP) Verkehr 2025“
  • Mit dem Verkehrsinformationssystem Straße „VISS“ verfügt Berlin über ein modular aufgebautes IT-System, welches als Grundlage für eine landesweit einheitliche medienbruchfreie Antragsstellung und Bearbeitung u.a. von Baumaßnahmen und Arbeitsstellen, dient. Hierüber wird auch eine offene Webservice-Schnittstelle bereitgestellt.

Handlungsbedarfe

  • Definition der verkehrspolitischen Digitalisierungsziele im Rahmen der weiteren Strategieentwicklung
  • Weiterentwicklung des Berliner Mobilitätsgesetzes (2018), um die für die Digitalisierungsstrategie relevanten Bausteine der „Neuen Mobilität“ (Carsharing, Digitalisierung und andere Zukunftsthemen) auszubauen
  • Entwicklung des „Masterplans Mobilität 4.0“
  • Entwicklung von geeigneten regulatorischen Instrumenten zur Begleitung neuer Verkehrsangebote und Innovationen im Verkehrssektor (siehe Erweiterung Berliner Mobilitätsgesetz)
  • Entwicklung von Maßnahmen, mit denen die Mobilisierung der Arbeit und das Homeoffice bei den in Berlin ansässigen Unternehmen und Organisationen (inkl. der Verwaltung) gestärkt und ausgebaut werden können (inkl. betrieblichen Mobilitätsmanagements)
  • Regulierung und Steuerung von Mobilitätsdienstleistenden (z.B. verpflichtende Datenbereitstellung)
  • Vernetzung der strategischen Arbeiten der Verkehrsverwaltung mit der Erarbeitung einer Smart-City-Steuerungsarchitektur