OpenData Portal
Das Open Data Portal des Landes Berlin ist seit 2011 online und macht die Datenbestände der Berliner Verwaltung für die Öffentlichkeit zugänglich. Mit der Verabschiedung des Berliner E-Government-Gesetzes und der festen Verankerung von Open Data in §13 des Gesetzes sowie dem Inkrafttreten der Open-Data-Verordnung sind nun alle Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung nach §2 AZG verpflichtet, die von ihnen erhobenen und verarbeiteten Daten (§4 Anwendungsbereich OpenDataVO) auf dem Open-Data-Portal zu veröffentlichen.
Die Berliner Verwaltung benötigt ein effizientes internes Datenmanagement, um Open-Data-relevante Datensätze zu identifizieren und auf dem Open-Data-Portal zu veröffentlichen. Die Strategie GD:B trägt dazu bei, dass in der Berliner Verwaltung eine effiziente Infrastruktur aufgebaut wird, die sowohl den Datenaustausch zwischen den Behörden als auch die Veröffentlichung von Daten für die Datennutzung der Smart City ermöglicht.
Die gemeinwohlorientierte Nutzung öffentlicher Daten durch unterschiedliche Akteur:innen wie Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Form einer Verknüpfung der Daten mit dem Berliner Open-Data-Portal, selbstverständlich unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, steht hierbei immer im Fokus der intelligenten Datennutzung. Datenbestände der Verwaltung sollen grundsätzlich nicht mehr lokal, sondern in einer sicheren Umgebung verwaltet werden. Diese Umgebung soll im Hinblick auf Sicherheit, Resilienz, Datensouveränität und Kosten optimiert werden. Die Daten sollen auf dem Open-Data-Portal als Linked Open Data zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen die Datensätze so angelegt werden, dass sie möglichst offen, kompatibel, gut beschrieben und eindeutig identifizierbar sind. So können Verknüpfungen automatisch generiert werden.
Der CDO / StS D ist dafür verantwortlich, dass Schnittstellen von Fachverfahren und Plattformen berücksichtigt werden, aus denen Daten nach dem Prinzip open by default im Open-Data-Portal www.daten.berlin.de veröffentlicht werden, sofern keine Ausnahmen der Open-Data-Verordnung (§5 Ausnahmetatbestände) wie z. B. personenbezogenen Daten oder andere gesetzliche Bestimmungen des Datenschutzes dagegen sprechen.
Das Berliner Open-Data-Portal wird weiter ausgebaut: Es sollen Visualisierungswerkzeuge (z.B. Dashboards, siehe Glossar) entwickelt werden, mit denen Datensätze dargestellt und kontextualisiert werden können. Wie die Dateninfrastruktur muss auch die Datenkompetenz in allen Behörden weiterentwickelt werden. Zusammen mit einer dezentralen Dateninventurverantwortung in jeder Behörde und der Veröffentlichung von Kerndatensätzen und qualitativ hochwertigen Datensätzen der EU-Durchführungsverordnung in der Behördenlandschaft wird so die Umsetzung der Berliner Open-Data-Strategie, die am 7. November 2023 vom Senat beschlossen wurde, sichergestellt. Dazu wird in jeder Behörde ein/e Open Data Beauftragte/r benannt, der/die für den Datenfluss zwischen den einzelnen Behörden, die Datenqualität und die Veröffentlichung der Daten verantwortlich ist. Zusammen mit dem CDO / StS D und der Open Data Informationsstelle Berlin (ODIS) bilden sie eine Netzwerkstruktur, die den Aufbau der Dateninfrastruktur vorantreibt. Die Dateninfrastruktur soll einerseits den Datenaustausch innerhalb der Verwaltung ermöglichen und andererseits die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stärken. Eine Datenlandkarte der Metadaten und ein Stakeholdermapping der datenhaltenden Stellen mit dem Ziel, vorhandene Datenbestände, insbesondere Kerndatensätze und hochwertige Datensätze, in der Verwaltung zu identifizieren, kann den Aufbau des internen Datenmanagements sinnvoll ergänzen. Dies wird im Handlungsfeld „Open Data Governance Framework“ der Open Data Strategie näher beschrieben.
Contact
- Organisation Senate Chancellery / CDO
- Contact person Senatskanzlei Berlin vertreten durch die Landesbeauftragte für Open Data Berlin