Digitale Teilhabe und Befähigung
Im Rahmen der Digitalisierung muss sichergestellt werden, dass alle Menschen in der Gesellschaft Zugang zu digitalen Anwendungen haben und davon profitieren können. Teilhabe an der Digitalisierung – kurz digitale Teilhabe – ist soziale Teilhabe. Auch wenn Berlin die „Digitalhauptstadt“ Deutschlands ist, gibt es gleichermaßen digitalferne Menschen. Dazu können insbesondere Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, Kinder und Jugendliche, sozial schwache Menschen oder Menschen mit Behinderung gehören. Für sie kann die Digitalwende mit besonderen Herausforderungen verknüpft sein. Digitale Teilhabe bedarf digitaler Kompetenzen und niedrigschwelliger Angebote. Um die sogenannte „Digitale Kluft“ zu schließen, müssen Kompetenzen gelehrt, gelernt und ständig erweitert sowie neue Angebote entwickelt werden.
Das Land Berlin hat die Verantwortung,
die digitalen Teilhabechancen jedes einzelnen Menschen zu gewährleisten.
Dazu hat es bereits erste Weichen gestellt:
Mit dem Beitritt zur „City Coalition for Digital Rights“ hat sich Berlin dazu verpflichtet, digitale Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und den digitalen Wandel gesellschaftspolitisch zu begleiten, zu lenken und zu gestalten.
Mit dem Berliner Gesetz zur barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnik wurde eine einheitliche digitale Barrierefreiheit für Onlinedienste von öffentlichen Stellen, wie Behörden oder Landesbeteiligungsunternehmen, beschlossen.
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Informationen zum sicheren Umgang mit Themen wie Onlineshopping, soziale Netze und vernetzte Geräte.
Auch bei den Berliner Volkshochschulen gibt es ein sehr breites Angebot für mehr digitale Teilhabe und Befähigung – vom Computerkurs für Anfängerinnen und Anfänger bis zum berufsqualifizierenden Lehrgang mit Abschlussprüfung.
Digitale Stadtteilzentren ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu virtuellen Angeboten. Je nach Bedarf halten Stadtteilzentren hierzu eine (eher kleine) digitale Infrastruktur vor, insbesondere für Einsteigerinnen und Einsteiger, um so digitalferne Menschen zur Erhöhung ihrer digitalen Teilhabechancen zu verhelfen.
Seit März 2019 wird in Zusammenarbeit mit den Mitwirkungsgremien der Seniorinnen und Senioren, verschiedenen Senatsverwaltungen und mit den für Seniorinnen- und Seniorenpolitik zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksämter eine neue Konzeption für die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik erarbeitet. Dabei wurden die Wünsche und Forderungen der Seniorinnen und Senioren hinsichtlich der Teilhabe an der Digitalisierung diskutiert und entsprechende Maßnahmenvorschläge (z.B. Informationsvermittlung in „leichter Sprache“) formuliert.
Das Land Berlin hat erkannt, dass es eine ressortübergreifende Aufgabe ist, Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um gerade auch digitalferne Menschengruppen abzuholen und einzubinden. Auf Basis der systematischen Erfassung und des Monitorings der digitalen Teilhabe muss das Land Berlin u.a. prüfen, welche zielgruppenspezifischen Ansätze überarbeitet werden müssen und welche neuen Ansätze es braucht, um Chancengleichheit bei der digitalen Teilhabe zu erreichen. Digitalisierungsferne Gruppen sollen an zunehmend digital ausgerichteten Informationsangeboten, Dienstleistungen und Entscheidungsprozessen teilhaben können.
Gleichzeitig verpflichtet sich das Land, seine eigenen Angebote so zu gestalten, dass digitalferne Menschen sowohl analoge Wege nutzen können als auch an digitale Angebote niedrigschwellig herangeführt werden und diese möglichst selbstständig nutzen können. Dazu dienen z.B. barrierefreie Websites oder Angebote in leichter Sprache. Wenn dies gelingt, bietet die Digitalisierung die Möglichkeit, die Gesellschaft sozialer und vor allem inklusiver zu gestalten.
Das Land Berlin hat erkannt, dass Frauen derzeit nicht ausreichend an der Gestaltung des digitalen Raums beteiligt sind. Es gilt sicherzustellen, dass gleichstellungspolitische Expertise und Frauen selbst repräsentativ an der Ausgestaltung des digitalen Raums beteiligt werden. Das Land Berlin will die Beteiligung von Frauen bei der Digitalwende und der Gestaltung des digitalen Raums erhöhen sowie ihre Teilhabe verbessern.
Stärken
- Beitritt zur „City Coalition for Digital Rights“: Verpflichtung seitens Berlins, digitale Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und den digitalen Wandel gesellschaftspolitisch zu begleiten, zu lenken sowie zu gestalten
- Berliner Gesetz zur barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnik: einheitliche digitale Barrierefreiheit für Onlinedienste von öffentlichen Stellen
- Angebote der Verbraucherzentrale und Berliner Volkshochschulen
- Spezifische Angebote einzelner Senatsverwaltungen für einzelne Zielgruppen (z.B. Frauen, Geflüchtete, Senioren mithilfe von bspw. Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik und dgitalen Stadtteilzentren)
Handlungsbedarfe
- Systematische Erfassung und Monitoring der digitalen Teilhabe aller Zielgruppen
- Durchführung einer Studie zur digitalen Teilhabe, um auf dieser Basis weitere geeignete Instrumente zu entwickeln. Dabei soll geklärt werden, mit welchen Mitteln sowie mit welchen Akteurinnen und Akteuren das Land Berlin dafür sorgen kann, dass die entsprechenden Angebote, Formate und Infrastrukturen geschaffen werden
- Prüfung der Entwicklung zielgruppenspezifischer Strategien bezüglich der Überarbeitung der vorhandenen zielgruppenspezifischen Ansätze (z.B. Frauen, Geflüchtete) und des erweiterten Fokus auf andere, neue Gruppen (z.B. Ältere, bildungsferne Menschen)