Im Laufe des Vorprozesses kann die Öffentlichkeit mit eingebunden werden. Dies ist immer dann hilfreich, wenn sich in der Arbeit mit Nutzerinnensteckbriefen oder in der Auseinandersetzung mit Expertisen Fragen auftuen, die nur durch die späteren Nutzerinnen selbst beantwortet werden können. Dies können Funktionsumfänge, Nutzungszugänge, Bedarfe spezieller Gruppen oder auch Erwartungen an das Ergebnis einer Maßnahme sein. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht mit der strukturierten Einbindung von Nutzerinnen in späteren Phasen der Projektumsetzung (bspw. User-Testings) zu verwechseln. Im Vorprozess wird auf der Anforderungsebene gearbeitet.
Denkbar ist eine Einbindung beispielsweise über spezielle Workshops und Veranstaltungsreihen oder auch über Onlineformate wie über das Beteiligungsportal mein.berlin.de. Über das Portal könnten Bürger:innen beispielsweise Feedback zu Maßnahmen teilen geben und bereits vertieft und qualifiziert ausgearbeitete Vorschläge bewerten und priorisieren. Zudem können z. B. durch aufsuchende/aktivierende Ansprache, gezielt oft unterrepräsentierte Gruppen, Bedarfe oder Meinungen in den Prozess eingebunden werden.
Es ist zu beachten, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendigerweise mindestens 6 Wochen beansprucht. Eine Woche Vorbereitungszeit für eine einfache Online-Durchführung, 4 Wochen Laufzeit und nicht weniger als eine Woche Aufbereitung der Ergebnisse. Dies sollte vor dem Einsatz immer berücksichtigt werden.