Der Vorprozess soll helfen, den Umfang und die Rahmenbedingungen einer Maßnahme zu definieren, bevor mit ihrer Umsetzung begonnen wird. Er hilft, Klarheit über die zugrundeliegenden Herausforderungen und die Zielsetzung der Maßnahme, die Rollen und das Mandat der Akteur:innen, ebenso wie die Ressourcenplanung, IKT-Rahmenbedingungen und die Wirtschaftlichkeit zu erlangen. Zur Zielsetzung gehört vor allem eine genaue Definition der zu erarbeitenden Fragestellungen. Eine initiale Öffentlichkeits- und Expert:innenbeteiligung [45] stellt sicher, dass die Maßnahme bedarfsgerecht gestaltet wird und mit anderen relevanten Maßnahmen verknüpft werden kann. Um zudem eine gute Planung der Maßnahme zu ermöglichen, werden Methoden aus den Projektphasen II – IV im Vorprozess angewandt. So wird erkundet, in welcher der Folgephasen welche Arbeitsschritte durchzuführen sind oder ob eventuell direkt bei späteren Phasen angesetzt werden kann.
Ergebnis: Am Ende der Phase steht ein Maßnahmenteam mit klar definierten Rollen, Zuständigkeiten und Kapazitäten, ein politisches Mandat zur Umsetzung sowie eine standardisierte Beschreibung des initialen Vorhabens und seiner beabsichtigten Wirkung.