Mit einem Sternchen* markierte Begriffe werden im Glossar knapp erläutert.
[31] Cities Coalition for Digital Rights (2022).
In vielen Teilen der Stadtgesellschaft besteht der Wunsch, sich in städtische Prozesse einzubringen und diese mitzugestalten. Die Aktivitäten von GD:B unterstützen die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung in Bezug auf wirkungsvolle Maßnahmen und auf die Ausrichtung von Prozessen an den Menschen. Alle Maßnahmen müssen dahingehend überprüft werden, ob Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen werden und zugleich sicherstellen, dass dies nicht geschieht.
Die Strategie leistet einen Beitrag dazu, öffentlichen Beteiligungsprozessen einen zentralen Stellenwert zu gewähren. Über Themen und Ressorts hinweg werden passende Partizipationsansätze erprobt und gemeinsam weiterentwickelt. Die Entwicklung Berlins wird so zur Aufgabe der Stadtgesellschaft. Dabei werden nachfolgende Generationen mitbedacht und deren Zukunft in die aktuellen Prozesse eingebunden. Beteiligung findet auf allen Ebenen statt – lokal, städtisch, regional – und öffnet so neue Kooperationsräume.
Nur gemeinsam mit den Bewohner:innen kann ein an deren Bedürfnissen ausgerichtetes Berlin gestaltet werden. Dazu müssen inklusive, aufsuchende und möglichst dialogorientierte und geschlechtersensible Formate der Beteiligung – Workshops, Umfragen, öffentliche Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines Medienmixes und unterschiedlicher Sprachen etc. – allen Berliner:innen ermöglichen, Ideen einzubringen und an deren Umsetzung mitzuwirken. Um der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung zu tragen, sind gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik die Berliner Frauenprojekte bei der Gestaltung und Umsetzung der digitalen Transformation einzubeziehen. Die Methoden und der Ort werden passend zum Thema, Anlass und Zielgruppe ausgewählt und durch zusätzliches Fachpersonal und enge Zusammenarbeit mit der organisierten Zivilgesellschaft unterstützt. Eine partizipative Governance gewährleistet, dass Bewohner:innen bei wichtigen Entscheidungen einbezogen und unterschiedliche Interessenslagen berücksichtigt werden.
Ein transparentes und nachvollziehbares Handeln aller Akteur:innen der Stadtgesellschaft stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung, erleichtert die gemeinsame Arbeit und ermöglicht gemeinsames Lernen sowie Partizipation. Berlin wird dazu übersichtliche Informationsangebote entwickeln. Eingesetzte Algorithmen und technische Systeme müssen zudem in ihrer Funktionsweise transparent und nachvollziehbar sowie möglichst frei von Diskriminierungspotentialen sein. Schließlich werden Vernetzungsangebote wie Konferenzen und Meet-ups den Austausch der unterschiedlichen Akteur:innen fördern.
In Berlin leben Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Voraussetzungen. Angebote des digitalen Berlins müssen deren vielfältige Bedürfnisse berücksichtigen und unterrepräsentierte oder weniger sichtbare Gruppen – z. B. Frauen, Kinder, Senior:innen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Menschen mit Behinderung – frühzeitig in Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse einbeziehen. Dazu müssen diese Gruppen und insbesondere Frauen aktiv in digitalisierungsbezogenen Gremien repräsentiert sein, um Entscheidungen über Prozesse und Ausgestaltung der IT mitgestalten zu können. Öffentliche Informationsangebote müssen in Text und Bild die Bandbreite der Diversität der Stadtgesellschaft spiegeln, geschlechtergerecht formuliert, in leicht verständlicher Sprache und in Gebärdensprache verfasst sein und mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden. Digitale Angebote müssen im analogen Raum, wie etwa den 68 öffentlichen Bibliotheken, verfügbar gemacht werden. Gleichzeitig darf das Recht auf analoges Leben nicht beschnitten werden, sodass alle Leistungen auch analog zugänglich sein müssen.
Im Sinne der Cities Coalition for Digital Rights [31] müssen Bürger:innenrechte, die offline gelten, auch online geschützt werden. So muss für Bewohner:innen zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar sein, zu welchem Zweck ihre Daten bei öffentlichen Stellen gespeichert und genutzt werden. Für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei Behörden werden klare, einfache Prozesse aufgesetzt, um die Entwicklung datenschutzkonformer Anwendungen zu erleichtern.