Bedarfsgerechter Ausbau der Ladeinfrastruktur
Das maßgebliche Interesse des Landes Berlin und zahlreicher weiterer Akteur:innen lag darin, mit einem bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) den Markthochlauf der Elektromobilität zu unterstützen, um die über das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) fixierten Ziele im Energie-, Klima- und Verkehrssektor zu unterstützen. Dazu gehörte ein Ausbau der Ladeinfrastruktur, insbesondere im Bereich der privaten und gewerblichen PKWs sowie der leichten Nutzfahrzeuge. Qualitativ und quantitativ richtete sich ihr Ausbau ebenso an den Zielen der EU-Kommission für das öffentlich-zugängliche Laden aus, wie an nationalen Vorgaben und denen des Landes Berlin. Eine transparente Abstimmung und ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Akteur:innen führte dazu, dass Risiken reduziert, Use Cases (siehe Glossar) und Angebote sinnvoll verbunden, doppelte Arbeit vermieden und Wirtschaftlichkeitsberechnungen verlässlicher ausgeführt werden konnten. Hierbei war die Zusammenarbeit mehrerer Senatsverwaltungen untereinander und mit den landeseigenen Betrieben entscheidend. Denn der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum mit Hilfe von geeigneten Werkzeugen, Förderungen und Aktivitäten bedurfte der Ergänzung auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Flächen in Landesbesitz ebenso wie auf privaten, nicht-öffentlich zugänglichen Flächen. Hierfür war die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie aller Akteure notwendig.
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