Bedarfsgerechter Ausbau der Ladeinfrastruktur
Das maßgebliche Interesse des Landes Berlin und zahlreicher weiterer Akteur:innen liegt darin, mit einem bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) den Markthochlauf der Elektromobilität zu unterstützen, um die über das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) fixierten Ziele im Energie-, Klima- und Verkehrssektor zu unterstützen. Dazu gehört ein Ausbau der Ladeinfrastruktur, insbesondere im Bereich der privaten und gewerblichen PKWs sowie der leichten Nutzfahrzeuge. Qualitativ und quantitativ richtet sich ihr Ausbau ebenso an den Zielen der EU-Kommission für das öffentlich-zugängliche Laden aus, die momentan überarbeitet werden, wie an nationalen Vorgaben und denen des Landes Berlin. Eine transparente Abstimmung und ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Akteur:innen wird dazu führen, dass Risiken reduziert, Use Cases (siehe Glossar) und Angebote sinnvoll verbunden, doppelte Arbeit vermieden und Wirtschaftlichkeitsberechnungen verlässlicher ausgeführt werden können. Hierbei ist die Zusammenarbeit mehrerer Senatsverwaltungen untereinander und mit den landeseigenen Betrieben entscheidend. Denn der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum mit Hilfe von geeigneten Werkzeugen, Förderungen und Aktivitäten bedarf der Ergänzung auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Flächen in Landesbesitz ebenso wie auf privaten, nicht-öffentlich zugänglichen Flächen. Hierfür bedarf es der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie aller Akteure.
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