Umwelt

Die Digitalisierung bietet Möglichkeiten zur effizienteren Nutzung von Ressourcen und damit zur Schonung der Umwelt. Gleichzeitig birgt dies jedoch ebenso die Gefahr eines höheren Ressourcenverbrauchs durch schnellere Produktzyklen und einen höheren Stromverbrauch. Die Digitalisierung im Umweltbereich kann aber auch ein maßgeblicher Katalysator für grundsätzliche Veränderungen von Lebens- und Konsumstilen sowie Produktionsweisen sein und sie kann die Re-Organisation von Energiesystemen, Städten und Verkehr ermöglichen.

Durch die Sammlung und öffentliche Bereitstellung von Daten in den verschiedensten Umweltsystemen wie Luft, Wasser, Boden, in der Flora und Fauna können nachhaltige Verhaltensweisen ausgelöst und verstärkt werden. Das Umweltmonitoring ist daher ein Schlüssel für die Re-Organisation der Gesellschaft und schafft somit transparente Zugänge zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger. Dies ist heute bereits ein Verdienst der Digitalisierung, wobei derzeit nur die Anfänge sichtbar sind.

Über den zukünftigen Einsatz von Umweltsensoren, die Vernetzung der Messsysteme, die automatisierte Auswertung und die nahezu in Echtzeit erfolgende Veröffentlichung der Daten sowie Ergebnisse können zukünftig neue digitale Anwendungen entstehen und genutzt werden. Gleichermaßen besteht eine Herausforderung darin, zu klären, wie mit Datenbeständen, die sich der Digitalisierung entziehen und analog vorliegen, umgegangen werden kann.

Der freie Zugang zu Umweltinformationen wird im Bund über das Umweltinformationsgesetz (UIG) geregelt, das im Berliner Geodatenzugangsgesetz aufgenommen und geregelt wurde. Eine Reihe weiterer Gesetze und Programme weisen in die Zukunft und stehen damit im engen Zusammenhang zur Digitalisierung, wie z.B. das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln), das Berliner Bodenschutzgesetz (Bln BodSchG) und das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030), um nur einige wenige zu nennen. Die Regeln sind somit zukunftsweisend geändert worden.

Die Fragen nach den technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung im Umweltbereich sind ebenfalls weitestgehend beantwortet. Es existiert eine Vielzahl von bewährten Konzepten zum Aufbau von digitalen Dateninfrastrukturen, Dienstearchitekturen und Datenaustauschformaten, die aber noch angewendet werden müssen. Die Verknüpfung mit anderen Datensätzen und die Integration in eine übergeordnete Dateninfrastruktur würden weitere sogenannte „Daten-Silos“ verhindern. Grundsätzlich muss in zukünftigen Konzepten zur Datennutzung und -steuerung auch die Erfüllung der gesteckten Nachhaltigkeitsziele mitbedacht werden.

Es besteht darüber hinaus eine allgemeine Einigkeit darüber, die Verwendung von rein proprietären Datenformaten zurückzudrängen und digitale Systeme offen und transparent zu realisieren (siehe auch IKT-Planung des ITDZ).

Die Erteilung von Auskünften und rechtssicheren Genehmigungen an Bürgerinnen und Bürger sind eine der Kernkompetenzen der verschiedenen Fachbereiche im Umweltressort des Landes Berlin. Die Umweltverwaltung kann durch digitale Auskunftssysteme und automatisierte Reports (E-Reports) die Bürgerinnen und Bürger umfassender, transparenter und effizienter informieren. Gleichzeitig bestehen im Umweltbereich umfangreiche Berichterstattungspflichten gegenüber Bund und EU. Digitale Datenerfassungs- und Monitoringsysteme, die über geeignete Schnittstellen miteinander verbunden sind, vereinfachen und verbessern die Umweltberichterstattung.

Ein weiteres Beispiel ist der Umweltatlas Berlin. Dieser wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verantwortet, präsentiert aber auch die umfangreichen Arbeitsergebnisse der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Für die Bereiche Boden, Wasser, Luft, Klima etc. werden mit Hunderten von Karten, Texten, Abbildungen und Sachdatenbeständen umfassende und differenzierte Beschreibungen und Bewertungen der städtischen Umwelt online an die Bürgerinnen und Bürger geliefert.

Stärken

  • Starker gesetzlicher Rahmen: Berliner Geodatenzugangsgesetz (GeoZG Bln), Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln), Berliner Bodenschutzgesetz (Bln BodSchG), Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG-Bln)
  • Ambitionierte Zielsetzungen im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030)
  • Digitale Portale wie Berliner Luftgüte-Messnetz BLUME, Berliner Wasserportal, digitales Monitoring- und Informationssystem des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms diBEK und Umweltatlas Berlin, UVP-Portal Berlin (Umweltverträglichkeitsprüfungen)
  • Vielzahl von Konzepten zum Aufbau von digitalen Dateninfrastrukturen und Dienstearchitekturen sowie Einigkeit, proprietäre Datenformate zurückzudrängen und digitale Systeme offen sowie transparent zu realisieren

Handlungsbedarfe

  • Umsetzung der strategischen Konzepte und Verknüpfung in einer übergeordneten Infrastruktur des Landes Berlin
  • Strategische Konzepte zur Datennutzung/Steuerung für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen
  • Entwicklung von Konzepten und Programmen zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks der Digitalisierung im Betrieb landeseigener IT sowie in der Berliner Wirtschaft
  • Schaffung geeigneter Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Verwaltungsträgern