Daten-Governance
Daten sind Grundlage und Gestaltungsmittel der digitalen
Transformation, für moderne Politikgestaltung, wirtschaftliche Dynamik
und mehr gesellschaftliche Teilhabe. Voraussetzungen für eine effektive
Nutzung von Daten zur effizienten Steuerung städtischer Ressourcen und
Gestaltung von Prozessen sind gemeinsame Strukturen und Plattformen,
Standards und gut definierte Schnittstellen (Datenplattform) sowie
Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten
(Daten-Governance). Es sind sowohl von den Senatsverwaltungen generierte
Daten als auch die Daten der städtischen Unternehmen, der Bezirke und
„public interest data“ privater Akteurinnen und Akteure relevant.
Weiterhin haben wissenschaftliche Institutionen und NGOs erhebliche
Bedeutung für die Bereitstellung und Nutzung von Daten.
Daten dienen sowohl als Grundlage für die Steuerung und Gestaltung durch das Land Berlin als auch als Input für neue datengetriebene Geschäftsmodelle und soziale Innovationen durch wissenschaftliche Institutionen und private Akteurinnen und Akteure. Durch die Verknüpfung von Daten können systemische Zusammenhänge erkannt und genutzt werden. Daten werden nützlicher, je häufiger sie genutzt werden.
Das Land Berlin verfügt derzeit über keine übergreifende Strategie, die
relevante Daten identifiziert, eine entsprechende IT-Architektur für das
Datenmanagement definiert und Fragen zur Daten-Governance („Wer darf
wann welche Daten nutzen?“, „Wer muss wann welche Daten mit wem
teilen?“, „Wie garantieren wir Datensouveränität?“) klärt. Die
„Declaration of Cities Coalition for Digital Rights“ gibt Leitlinien
vor. So ist der Schutz persönlicher Daten unerlässlich. Der Umgang mit
Daten muss diskriminierungsfrei gehandhabt werden.
Daten werden
nicht immer konsistent erhoben und mit anderen Akteurinnen sowie
Akteuren geteilt und bleiben in „Daten-Silos“ gefangen. Es gibt zu
wenige übergreifende Dateninfrastrukturen und allgemeingültige
Standards, um den Austausch zwischen bestehenden „Insellösungen“ in den
einzelnen Senatsverwaltungen und städtischen Unternehmen zu ermöglichen
sowie die Auswertung für eine ressortübergreifende Steuerung zu nutzen.
Das
Land Berlin muss im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie
diese strukturellen Mängel adressieren und innerhalb der Berliner
Verwaltung die Voraussetzungen für eine übergreifende Daten-Governance
schaffen. Dabei kann für eine übergreifende Daten-Governance und eine
übergreifende Dateninfrastruktur auf umfassende Vorarbeiten aufgebaut
werden:
Die Berliner Open-Data-Strategie hat bereits 2012 wesentliche organisatorische, rechtliche und technische Aspekte der Bereitstellung offener Daten in Berlin definiert. Die Plattform für offene Daten „daten.berlin.de“ umfasst derzeit rund 2.200 Datensätze in 22 Kategorien. Die Technologiestiftung hat 2018 in der Studie „Open Data in der Berliner Verwaltung. Status quo, Bedarfe und Perspektiven“ den Status quo der Umsetzung evaluiert und weitere Handlungsempfehlungen gegeben. Die Open Data Informationsstelle Berlin informiert und unterstützt Berliner Verwaltungen, Behörden sowie Wissenschaftseinrichtungen bei der Bereitstellung und Nutzung offener Daten.
Auch in einzelnen Senatsverwaltungen, Landesunternehmen und Institutionen des Landes gibt es umfangreiche Datenbestände, die für die jeweiligen Zwecke der einzelnen Organisationseinheiten genutzt werden.
Ein positives Beispiel für ein bereits übergeordnetes Datenmanagement
kann im Geodatenportal des Landes Berlin und in der Einrichtung der
„Datenkoordination Sozialraumorientierung“ gesehen werden. Hier wird
bereits eine Vielzahl von Datensätzen behördenübergreifend zugänglich
gemacht. Dies gilt es auszubauen.
Das Land Berlin erarbeitet derzeit ein Konzept für einen Data Hub, der den einfachen Zugang sowie die effiziente Verknüpfung und Verarbeitung zunächst von städtischen und privaten Daten für die Verwaltung ermöglicht. Das Ziel des Data Hubs ist es, eine konsistente Strategie und Infrastruktur zur Datenerhebung, Datenbereitstellung, Datenaggregation und Datenanalyse zu erstellen sowie ressortübergreifende Vorgaben für Standards und die Verfügbarmachung von Daten zu machen. Für die Weiterentwicklung des Data-Hub-Konzeptes müssen eine gemeinsame Infrastruktur, die entsprechenden Ressourcen, eindeutige Verantwortlichkeiten und die erforderlichen Kompetenzen geklärt werden. Wo spezifische und zum Teil vertrauliche Fachverfahren sinnvoll und nötig sind, werden diese auch weiter bestehen bleiben.
Stärken
- Berliner Open-Data-Strategie mit Definition organisatorischer, rechtlicher und technischer Aspekte der Bereitstellung offener Daten in Berlin
- Plattform für offene Daten „daten.berlin.de“ und Open Data Informationsstelle Berlin (Technologiestiftung Berlin)
- Bestehende Daten- und Informationssysteme in den Fachverwaltungen (z.B. Geodateninformationssystem (FIS-Broker), Verkehrsdatenmanagement etc.)
- Konzeptionelle Vorarbeiten für einen Data Hub durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für effiziente Verknüpfung und Verarbeitung von städtischen sowie privaten Daten
- Einrichtung der „Datenkoordination
Sozialraumorientierung“ sowie Implementierung der Organisationseinheit
„Sozialräumliche Planungskoordination“ und der bezirklichen
Datenkoordination in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen zur Verbesserung der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung
und der besseren Nutzung von Daten in den Bezirken
Handlungsbedarfe
- Prüfung einer übergreifenden Strategie zum Umgang mit umfangreichen Datenbeständen („Silos“) in einzelnen Senatsverwaltungen, Landesunternehmen und Institutionen des Landes
- Weiterentwicklung des Data-Hub-Konzeptes mit dem Ziel einer konsistente Datenstrategie des Landes Berlin
- Erörterung der (rechtlichen) Rahmenbedingungen für verantwortungsvolle Datenerhebung und -nutzung, Einhaltung der Leitlinien aus der „Declaration of Cities Coalition for Digital Rights“
- Erörterung konsistenter Anforderungen an private Akteurinnen und Akteure zur Weitergabe von „public interest data“