Handlungsebene 2: E-Government
Grundlage der digitalen Transformation der Verwaltung
Der zunehmende Einsatz und die Verbreitung von modernen Informations- und Kom-munikationstechniken (IKT) sowie elektronischen Medien ermöglichen die vollständige elektronische Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Electronic Government, kurz: E-Government). Für erfolgreiches E-Government müssen sowohl die internen Verwaltungsabläufe optimiert als auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sichtbare Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden. Gleichzeitig müssen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter befähigt sein, die digitale Leistungserbringung umzusetzen.
Um die Vorteile des E-Governments für die Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, müssen auch alle verwaltungsinternen Prozesse elektronisch abgewickelt werden. Wo einmal die Sammelakte Papiere weitergab, soll die E-Akte auf digitalem Wege die sichere Weitergabe und Lagerung von Akten ersetzen.
Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung und die Etablierung eines leistungsfähigen E-Governments haben in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht.
Ein wichtiger Meilenstein in diesem Zusammenhang war das Inkrafttreten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) im Jahr 2016.
Berlin verfügt bereits über eine Vielzahl von zentral bereitgestellten IKT-Basisdiensten, die fortlaufend weiterentwickelt werden und die Verwaltung in die Lage versetzen, medienbruchfreie digitale Prozesse zu implementieren. Alle Verwaltungen stellen nach und nach ihre Akten und Arbeitsabläufe um.
Berlin hat mit dem EGovG Bln die zentrale Steuerung der Umsetzung durch die IKT-Staatssekretärin festgelegt. Alle Verwaltungen und Bezirke arbeiten zusammen an einer einheitlichen Umsetzung und richten sich an den zentralen Vorgaben aus. Als zentrale IT-Dienstleistungsstelle ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) der Digitalisierungspartner des Landes Berlin, das in seiner Leistungsfähigkeit weiterentwickelt werden soll.
Die Modernisierung der Berliner Verwaltung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Senatsverwaltungen und Bezirksämter. In Berlin berät der IKT-Lenkungsrat die IKT-Staatssekretärin zur Entwicklung und Umsetzung der E-Government-Strategie und des E-Government-Gesetzes. Dem IKT-Lenkungsrat gehören Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei sowie Bezirksamtsmitglieder aller Bezirke an.
Nach bundesweiter Vorgabe des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen bis 2023 alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch abgewickelt und dokumentiert werden können. Dies umfasst die Beantragung, die Bearbeitung, den Abschluss bzw. die Erteilung des Bescheids und die Dokumentation.
Neben dem EGovG Bln und dem OZG ist der IT-Planungsrat, der die föderale und länderübergreifende Verwaltungsdigitalisierung koordiniert, eine wesentliche Einflussgröße für die Berliner Entwicklung im Bereich des E-Governments. Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in IT-Fragen, legt gemeinsame Sicherheitsstandards fest und stellt die Kompatibilität der verschiedenen IT-Systeme der Bundesländer sicher.
Mit dem E-Government-Gesetz Berlin hat das Land Berlin unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine klare Strategie für die Digitalisierung der Verwaltung vorgegeben.
Stärken
- Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) als Leitlinie
- Zentrale Steuerung der Umsetzung durch die IKT-Staatssekretärin, beraten durch den IKT-Lenkungsrat
- Vielzahl von zentral bereitgestellten IKT-Basisdiensten, die fortlaufend weiterentwickelt werden und die Verwaltung in die Lage versetzen, medienbruchfreie digitale Prozesse zu implementieren
- Vielzahl von online bereitgestellten Dienstleistungen der Verwaltung, die fortlaufend weiterentwickelt werden
Handlungsbedarfe
- Rechtsanpassungen für eine digitale Abwicklung von Verwaltungsprozessen
- Konsolidierung der Berliner IT-Landschaft
- Das ITDZ ist in seiner Leistungsfähigkeit weiterzuentwickeln
- Die Bemühungen um das gesamtstädtische Geschäftsprozessmanagement (GPM) sind zu intensivieren
- Prüfung von Kooperationsverbünden
- Die bereits verfügbaren Möglichkeiten im E-Government müssen gegenüber der Öffentlichkeit noch besser kommuniziert werden